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Union definiert Steuerhinterziehung neu!

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Der Tatbestand “Steuerhinterziehung” ist unter § 370 Abgabenordnung definiert. Bei der CDU hörte sich das heute im Bundestag ganz anders an. Demnach hinterzieht Steuern nicht nur wer die Finanzbehörden – salopp gesagt – an der Nase herumführt. Nein, auch wer ganz legal und gesetzestreu sein Vermögen oder Teile davon in Länder mit niedrigeren Steuersätzen, z.B. auf den Cayman Inseln in Form einer Stiftung, anlegt, wäre gemäss heutiger CDU-Definition ein Steuerflüchtling, ein Steuerhinterzieher und überhaupt ein ganz sehr böser Krimineller. Auf dieselbe kriminelle Stufe werden deutsche Banken gestellt, die in solchen Ländern Niederlassungen unterhalten und nebenbei auch die USA mit eigener Steueroase vor ihrer Haustür.

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Written by Frank Kerkau

July 3rd, 2009 at 9:59 am

Posted in Steuern

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