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Unser Recht auf ARD-”Gratis-Apps”

27 December 2009 247 views No Comment

Was sagt der Rundfunkstaatsvertrag dazu?

Die ARD plant ihre Tagesschau “kostenlos” auf Smartphones anzubieten. Verlage und Politik (CDU), angeführt durch unser Sorgenkind Springer, trommeln dagegen.

Dabei unterschlagen die besagten Kritiker, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eben nicht so kostenlos sind, wie sie uns glauben machen wollen. Denn jeder, der für sein internetfähiges Handy Gebühren an die GEZ zahlt, hat sich damit ein Recht erkauft, öffentlich-rechtliche Angebote im Internet auf seinem Handy ohne weitere Zuzahlungen zu empfangen. So ist es im § 11 der 12. Fassung des Rundfunkstaatsvertrages, der am 01. Juni 2009 in Kraft trat, geregelt.

In dem Vertrag ist auch eine Frist von sieben Tagen festgeschrieben, in der die Anbieter ihre Sendungen im Internet publizieren dürfen.

Den Rundfunkstaatsvertrag in der derzeitigen Fassung hatten seinerzeit die Verlage akzeptiert, ohne dagegen Sturm zu laufen. Die Politik hat ihn unterzeichnet. Ob alle Beteiligten den Vertrag gelesen haben, bleibt fraglich. Wie dem auch sei, der Katzenjammer im Hause Springer passt sehr gut zu Döpfners neuem Online-Finanzierungsmodell “Paid-Content”, das durch die ARD-Pläne direkt betroffen ist.

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