Wirtschaftsthemen

Notizen über Wirtschaft und Finanzsystem

Archive for the ‘Verbraucher’ Category

Verbraucherzentrale NRW verliert Finanzexperten Thomas Bieler an ING-Diba

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Thomas Bieler hielt 20 Jahre lang der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Treue. Jetzt wechselt er zur Direktbank ING-Diba, berichtet Finanzjournalist Andreas Kunze. Die Veränderung von Herrn Bieler wird dabei nicht unkritisch gesehen, da sein neuer Arbeitgeber seit einigen Jahren auf der Spenderliste der Verbraucherzentrale steht.

So überwies die ING-Diba in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 50.000 Euro und in 2007 62.500 Euro an den Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ob die Bank damit die Tätigkeit der Verbraucherschützer beeinflusste, wage ich zu bezweifeln, denn deren Gesamteinnahmen summieren sich auf mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr. Zudem ist die ING-Diba nicht der einzige Spender. Sie reiht sich ein zwischen Postbank, diversen Sparkassen und Stadtwerken. Die gesamten Unternehmensspenden machten dabei im Jahre 2007 noch nicht einmal 5 Prozent des Umsatzes aus. Trotzdem scheint die Verbrauchzentrale NRW zunehmend auf Privat- und Unternehmensspenden angewiesen zu sein. Die Zuwendungen durch das Land, einzelne Ministerien und die EU sind seit Jahren leicht aber kontinuierlich rückläufig. Gemäss Geschäftsbericht 2007 erwirtschafteten die Verbraucherschützer in NRW ein kleines Plus, gemessen am Umsatz. Auch die Eigenkapitalquote in Höhe von nur 7,4 Prozent (2007) sieht nicht gut aus. Wobei als Verein sowieso keine Gewinnorientierung gegeben ist. Zudem hat die Verbraucherzentrale gerade einen ihrer wichtigen Kostenfaktoren zu Lasten der ING-Diba abgebaut.

Die weitere Eintwicklung des Verhältnisses Spenden zu öffentlichen Zuwendungen bleibt abzuwarten. Im Moment sehe ich jedoch keine Gefahr für die Objektivität der Verbraucherzentrale NRW.

Written by Frank Kerkau

February 13th, 2009 at 12:12 am

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Dein Ölpreis, Dein Gaspreis, meine Heizkosten

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Der Ölpreis sank im Vergleich zum letzten Sommer um fast drei Viertel auf nur noch 40 Euro. Jetzt purzeln auch die Gaspreise in Europa um bis zu einem Drittel auf 280 US-Dollar, so will es zumindest Gazprom. Worauf der russische Gaslieferant keinen Einfluss hat: Die regionalen Gasversorger geben mitnichten den Preisverfall ungefiltert an uns Kunden weiter.

So senkt mein regionaler Gaslieferant seinen Arbeitspreis zwar schon zum 01. März 2009, jedoch lediglich um knappe 12 Prozent und auch nur, weil ich mich im letzten Herbst für einen flexiblen Tarif entschied. Abnehmer mit Preisbindung profitieren von der Entwicklung am Weltmarkt nicht. Anbieter in anderen Regionen senken ihre Gaspreise erst zum 01. April 2009. Liebe Gaskunden, ich fühle mit Euch!

Jedenfalls müssen wir uns in diesem Sommer weniger Sorgen um die Heizkosten machen! Aber sollte nicht ein bisschen mehr Wirtschaftsabschwung beim “kleinen Mann auf der Strasse ankommen”, wenn er schon vom Aufschwung nichts hatte?

Foto: Sasho Lilov / SXC

Written by Frank Kerkau

February 8th, 2009 at 1:00 pm

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Digitale Bilderrahmen – Vorsicht Billig-Anbieter!

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Sparen am Digitalen Bilderrahmen führt oft zu Frust und Enttäuschung. Zudem macht nutzloses Zubehör das Fotoerlebnis unnütz teuer. Worauf man beim Kauf achten sollte:

Format
Viele Digitale Bilderrahmen bieten das 16:9 Format. Wenn man seine Fotos z.B. im 4:3 Format schoss, muss mit einem Bildbearbeitungsprogramm korrigiert werden, sonst gibt’s Verzerrungen oder schwarze Ränder.
Anzeige: Sony DPF-V 900

Grösse
Ab einer Bildschirmdiagonale von 9 Zoll hat man auch aus etwas grösser Entfernung Freude an seinen Fotos.


Auflösung
Die meisten Billig-Angebote kommen mit sehr geringer Auflösung (z.B. 480x 234 Pixel). Die Bilder wirken, aus der Nähe betrachtet, pixelig (vgl. Foto). Displays in High-Resolution-Qualität (800 x 480 oder höher) bieten mehr Pixel. HD-Qualität ist zu wenig. Die Fotos sollten zudem nicht auf oder gar unter die Auflösung des LCD-Bildschirms verkleinert werden.

Foto: John Nyberg / SXC

Das Gerät kann man sich im Geschäft vorführen lassen, um selbst die Wiedergabequalität einzuschätzen.

Ausstattung
Viele der Bilderrahmen haben zusätzliche Ausstattungen (all-in-one), wie Lautsprecher, MP3, VMA, Video, Fernbedienung oder gar Foto-Drucker, was den Preis in die Höhe treibt. Ob man das wirklich alles braucht? Videos sind in einem 37-Zoll-Fernseher besser aufgehoben und Musik klingt über vernünftige Boxen oder Kopfhörer schöner. Aber gut, man kann es sich überlegen. Viel Speicherplatz ist jedoch ein “must-have”.

Bastel-Tipp
Ein Electronic-Freak entdeckte sein altes Notebook wieder und rüstete es für nur 15 US-Dollar zu einem Digitalen Bilderrahmen um. Eine solche Lösung schlägt in Auflösung und Speicherkapazität natürlich jeden Mitbewerber.

Hat jemand schon eigene Erfahrungen?

Written by Frank Kerkau

December 6th, 2008 at 3:51 am

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1und1 im Fax-Test

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Erst verkauft 1&1 Internet AG ihren Kunden DSL-Zugänge per Maus-Klick. Wünscht der Kunde dann aber irgendein Tarif oder Vertrag zu kündigen, geht dies nur auf die altmodische Weise per Fax oder per Brief. Da ich vermutlich weltweit der einzige ohne Faxgerät bin, entscheide ich mich für die Form eines eingeschriebenen Briefes. Aber wer jetzt an durchklicken, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und wegschicken denkt, irrt gewaltig. Der Kündigungsvordruck ist durch 1&1 so clever gestaltet, dass zwingend ein separates standardbrieffreundliches Schreiben verfasst werden muss, damit deren Anschrift im Brieffensterchen auch zu sehen ist. Aber so providerfreundlich bin ich nun auch noch. Irgendwie muss ich ja das Problem mit deren Geschäftsverbindung letztlich lösen. Dass meine Kündigung bei 1&1 unter dem Weihnachtsbaum landet, ist dabei nur ein kleiner Trost. Was tut man nicht alles als freundlicher Kunde.

Written by Frank Kerkau

December 6th, 2008 at 12:09 am

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Gaskunden erhalten 127 Millionen Euro – Kartellamt stellt Verfahren ein

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29 von 33 Gasversorgern wollen ihren Kunden insgesamt einen Netto-Betrag in Höhe von 127 Millionen Euro gutschreiben, teilt heute das Bundeskartellamt mit. Im Gegenzug verzichtet die Kartellbehörde bei den Zahlungswilligen auf das Preismissbrauchsverfahren. Die Hälfte der Summe entfällt auf Bonuszahlungen und Gutschriften im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung. Der verbleibende Restbetrag kommt dem Kunden durch Verschiebung von Gaspreiserhöhungen oder Preissenkungen zu Gute. Betroffen sind Gasversorger aller Grössen im gesamten Bundesgebiet.

Auf dem ersten Blick ein Erfolg. Nach dem Verfall des Ölpreises braucht es jedoch für einen Rückgang der Gaspreise keine Kartellaufsicht, so dass den Versorgern lediglich Aufwendungen in Höhe von 63,5 Millionen Euro weh tun dürften.

Foto: hagit / SXC

Written by Frank Kerkau

December 1st, 2008 at 3:05 pm

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Timesharing: Mehr Schutz für Urlauber

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Verbraucher erhalten künftig mehr Schutz beim Kauf, Tausch und Wiederverkauf von Ferienwohnrechten. Die im Oktober durch die Europäische Kommission neu verabschiedete Timesharing-Richtline erweitert die schon für Ferien-Immobilien geltenden Regelungen auch auf andere Urlaubsprodukte.

Timesharing ist ein Nutzungsrecht an einer Immobilie. Der Kunde erhält damit das Recht zum Beispiel eine Ferienwohnung pro Jahr während eines bestimmten Zeitraumes (mehrere Wochen) zu nutzen. Innerhalb eines Timesharing-Pools oder zwischen Partnern kann dieses Nutzungsrecht getauscht werden, so dass die Urlauber Erholungszeit und -ort flexibel wählen können. Timesharing ist ein Wachstumsmarkt und in vielen Ländern Europas sehr beliebt.

Die Richtlinie von 1994 schützte bislang nur Timesharing-Kunden durch

  • Anspruch auf schriftliche Informationen vor Vertragsabschluss
  • ein mindestens 10-tägiges Rücktrittsrecht
  • Verbot der Entgegennahme von Anzahlungen und Kautionen innerhalb der Widerrufsfrist.

Die neue Richtline vereinfacht nun die Rahmenbestimmungen und regelt künftig den

  • Kauf
  • Wiederverkauf
  • Tausch

von Timesharing sowie weiterer längerfristiger Urlaubsangebote. So schliesst die neue EU-Vorschrift auch:

  • Veträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren
  • Mobilien (z.B. Hausboot, Kreuzfahrtschiff)
  • Verbot irreführender Preisnachlässe und Einmalvorauszahlungen bei langfristigen Urlaubsprodukten (z.B. Discout Holiday Clubs)
  • Gebühren bei Wiederverkauf von Teilnutzungsrechten
  • Gebühren bei Timesharing-Tauschbörsen
  • Informationspflichten

mit ein.

Somit gewährt die EU-Kommossion gleiches Recht für alle und legt hoffentlich den schwarzen Schafen der Branche endlich das Handwerk.

(Europäische Kommission)

Foto: Steve Woods / SXC

Written by Frank Kerkau

November 27th, 2008 at 11:00 pm

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Chapter 11 oder Chapter 7 – Was passiert mit Aktien, Anleihen und Krediten?

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Übersteigt die Summe der Verbindlichkeiten die Summe der Unternehmenswerte, muss ein US-Unternehmen dies seinem Bundesinsolvenzgericht melden.

Es hat dann mehrere Möglichkeiten:

  • vollständige Liquidation gemäss Chapter 7 (meiste Form der Insolvenz in den USA)
  • beaufsichtigte Insolvenz und Reorganisation gemäss Chapter 11
  • individuelle Restrukturierung der Schulden nach Chapter 13.

Bei Liquidation nach Chapter 7 stellt das Unternehmen sofort seine Geschäftstätigkeit ein, sein Vermögen wird veräussert und Investoren werden gemäss ihres Risikos ausgezahlt – Investoren mit geringstem Risiko (Gläubiger mit Sicherheiten) bekommen zuerst ihr Geld, danach die Anleihegläubiger und wenn dann noch ein Restvermögen verbleibt, dürfen die Aktionäre hoffen.

Geht ein Unternehmen in die beaufsichtigte Insolvenz nach Chapter 11, dürfen seine Aktien zwar grundsätzlich weiter gehandelt werden, jedoch erfüllen die meisten Firmen nicht mehr die Voraussetzungen eines Listings an der Börse (NYSE, Nasdaq), so dass der Handel oft nur noch “over the counter” (otc) erfolgt. Gemäss US-Recht ist ein Handel der Aktien insolventer Unternehmen nicht verboten.

Solche Aktien sind jedoch eine sehr riskante Spekulation, die zu finanziellen Verlusten führt. Eine Dividende gibt es ebenfalls nicht. In den meisten Fällen werden die Aktien durch den Restrukturierungsplan wertlos, wenn das Unternehmen dann doch in den Ruin geht und vorrangige Investoren befriedigt werden. Ein Insolvenzgericht stellt den Bankrott fest.

Wird das Unternehmen gerettet, übernehmen Gläubiger gegen Entschuldung die Aktien wobei der Unternehmenswert sinkt. In der Regel wird der Insolvenzverwalter den Aktionären einen Tausch ihrer Altaktien in neue anbieten. Die Aktionäre verlieren ihre Rechte als Investoren und die neuen Aktien sind weniger Wert. Danach können zwei verschiedene Titel am Markt auftauchen, die alte Aktie vor Insolvenz und eine neue, die nach Insolvenz und bei der Restrukturierung ausgegeben wurde. Wobei die alte Aktie an einem Ticker-Symbol mit fünf Buchstaben – als letztes ein “Q” – erkennbar ist.

Anleihegläubiger erhalten während des Insolvenzverfahrens weder Zinsen noch Tilgung. Sie können ihre Anleihen gegen neue Aktien tauschen.

Die Insolvenz nach Chapter 11 gibt dem Unternehmen eine Chance seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen, sich neu aufzustellen und wieder profitabel zu werden. Schafft es das nicht, erfolgt die Liquidation. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt und ein Komitee aus Gläubigern und Aktionären erstellt einen Plan für die Rückzahlung der Schulden und die Neuorganisation.

Informationen erhalten Investoren durch

  • Medien
  • das betroffene Unternehmen selbst,
  • dem Broker, welcher das Investment verkaufte
  • die SEC
  • das Insolvenzgericht
  • den Insolvenzverwalter
  • einen Rechtsanwalt.

(SEC)

Keine Rechtsberatung!

Written by Frank Kerkau

November 22nd, 2008 at 4:31 am

Schatzbrief SchatzBrief Schatzbrief

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Wo Schatzbrief drauf steht, ist nicht immer Schatzbrief drin, warnt die Verbaucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während echte Schatzbriefe von Bund oder Sparkasse sehr sichere Geldanlagen sind, machen sich Banken und Versicherungen diese Sicherheit suggerierende Bezeichnung zu nutze, um ihren Kunden eine völlig andere oftmals äusserst riskante Geldanlage zu verkaufen.

So fliesst beim SchatzBrief der Allianz das Geld als Einmalanlage entweder in eine Kapitallebenversicherung oder Fondspolice. Hinter dem Schatzbrief der ehemaligen Investmentbank Morgan Stanley verbirgt sich ein riskantes Zertifikat, welches “sogar” an der Börse gehandelt wird. Geht die Bank Pleite, ist das Geld jedoch weg.

Die Verbraucherzentrale fordert daher nicht von ungefähr eine Ampelkennzeichnung für Anlageprodukte, damit der Anleger sofort das Risiko erkennt.

Written by Frank Kerkau

November 22nd, 2008 at 1:23 am

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Abgezockt durch PKV? – Jetzt Geld zurückholen!

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Jede vierte Beitragsanpassung der Privaten Krankenversicherer (PKV) ist ungültig, meldet Capital. So dürften Krankenversicherungen ihre Beiträge gemäss BGH-Urteilen nur für die Personengruppen anheben, für die es der Schadensbedarf rechtfertigt, selbst wenn der Vertrag andere Gründe für Prämiensteigerungen zuliesse.

Da Versicherer meist Auskünfte und Rückzahlungen verweigern, ist es am besten, Sie nehmen Sie einen versierten Rechtanwalt, prüfen die Beitragsanhebungen der letzten Jahre und fordern Ihr Geld nebst Zinsen zurück.

Written by Frank Kerkau

November 21st, 2008 at 5:40 pm

Variable Annuities – Was Sie wissen sollten

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Gibt man die Worte “Variable Annuities” bei Google ein, so erscheinen schon an zweiter Stelle der Suchergebnisse die Tipps der US-Börsenaufsicht, der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) und zwar nicht von ungefähr.

Was sind Variable Annuities?
In den USA sind Variable Annuities variable fondsgebundene Rentenversicherungen. Solch eine Police kann gegen Einmalzahlung oder als Sparplan abgeschlossen werden. Variable Annuities sind äusserst flexibel und bieten eine Reihe von Investmentoptionen. In der Regel kauft der Kapitalanleger ein Fondspaket und investiert sein Vermögen in Aktien, Anleihen, Geldmarkt-Instrumente oder kombiniert diese Anlagen. Im Gegenzug erhält er nach der Ansparphase sein Vermögen plus Rendite zurück oder entscheidet sich für periodische Auszahlungen plus Rendite, seine Rente. Der Anleger profitiert dabei von den Chancen der Kapitalmärkte, geht jedoch auch deren Risiken ein, wobei die Investition in Investmentfonds eine gewisse Risikostreuung ermöglicht. Ein weiterer Vorteil einer variablen fondsgebundenen Rentenversicherung gegenüber klassischen Rentenversicherungen ist die ständige Verfügbarkeit über das Vermögen. Der Anleger kommt jederzeit an sein Geld. Zusätzlich beinhalten Variable Annuities eine garantierte Todesfallsumme, welche der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles vor Beginn der Rentenzahlungen in voller Höhe auszahlt. In der Regel ist das der durch den Anleger investierte Betrag. Oder aber es werden nach Rentenbeginn schon geleistete Rentenzahlungen von der Todesfallsumme abgezogen. Des Weiteren bieten solche variable Rentenversicherungen in den USA erhebliche Steuervorteile, da sie steueraufschiebende Wirkung besitzen und das Vermögen während der Ansparphase innerhalb der Police steuerfrei umgeschichtet werden darf.

Eine Sonderform von Variable Annuities stellen die “immediate annuities” dar. Hier beginnt die Rentenzahlung sofort nach Kauf der Fondsanteile.

Wie funktionieren Variable Annuities?
Der Anleger zahlt in die Rentenversicherung ein und verteilt seinen gezahlten Betrag in Aktienfonds und Rentenfonds. Das Vermögen entwickelt sich dann analog der Kapitalmärkte. Steigen die Börsenkurse, so erhöhen sich Vermögen und Rentenzahlungen. Fallen die Kurse so reduzieren sich Vermögen und Rentenzahlungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Teil seines Geld auf ein festes Konto einzuzahlen, was anteilig fixe Rentenzahlungen garantiert. Der Versicherer passt die Zinsen dafür periodisch an und garantiert oft einen Mindestzinssatz.

Die Auszahlung kann bei Variable Annuities als Einmalauszahlung, als Rente auf Lebenszeit oder als Rente innerhalb eines definierten Zeitraumes (z.B. 20 Jahre) erfolgen. Die Höhe der Auszahlung richtet sich dabei nach versicherungstechnischer Lebenserwartung oder Laufzeit. Die Art der Auszahlung darf jedoch oft nur vor Beginn der Rentenzahlungen gewechselt werden.

Welche Gebühren beinhalten Variable Annuities?
Die Rückkaufgebühr wird in den USA oft über mehrere Jahre gestaffelt und startet z.B. mit 7 Prozent und reduziert sich jedes weitere Jahr um 1 Prozent. Sie beeinflusst den Rückkaufswert. Todesfall- und Wagnis-Risiko lassen sich die Gesellschaften jedes Jahr mit 1,25 Prozent des Vermögenswertes bezahlen. Der Verwaltungsaufwand schlägt pro Jahr mit 0,15 Prozent des Vermögens zu Buche. Des Weiteren kommen Fondsgebühren und andere – beispielsweise für Vermögensumschichtungen – hinzu, um nur einige zu nennen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielschichtig.

Tipps für eine Anlageentscheidung in Variable Annuities
Die SEC empfiehlt dem Anleger, sich vor einem Investment in Variable Annuities folgende Fragen zu beantworten:

  • Wollen Sie mit Variable Annuities eine Altersvorsorge aufbauen oder Ihr Vermögen langfristig anlegen?
  • Nutzen Sie Variable Annuities zur Altersvorsorge oder um Steuern zu sparen?
  • Wollen Sie das Risiko einer Vermögensminderung durch Kursverluste eingehen?
  • Verstehen Sie alle Besonderheiten von Variable Annuities?
  • Verstehen Sie alle Gebühren und Kosten?
  • Beabsichtigen Sie genügend lange investiert zu bleiben, um bei Kapitalentnahmen Nachteile durch die anfänglich hohe Rückkaufgebühr zu vermeiden?
  • Wenn die Variable Annuity ein Bonusguthaben bietet, lohnt sich dieser Bonus oder erhöht er nur die Kosten?
  • Beinhaltet die Variable Annuity Produktteile, wie eine Pflegeversicherung, welche Sie einzeln günstiger erwerben könnten?
  • Haben Sie sich mit Ihrem Steuerberater – auch über künftige steuerliche Auswirkungen – konsultiert?
  • Überwiegen bei einem Wechsel zwischen Variable Annuities die Vorteile über Kosten und Gebühren auch im Hinblick auf eine Rückkaufgebühr?

Nicht vergessen
Vor dem Kauf einer Variable Annuity sollten Sie so viel, wie möglich darüber lernen, wie das Produkt funktioniert, welche Vorteile es Ihnen bringt und welche Kosten Sie dabei zahlen.

(SEC)

Keine Gewähr! Keine Kaufempfehlung! Keine Rechts- oder Anlageberatung!

Written by Frank Kerkau

November 20th, 2008 at 1:21 am