Der Unternehmer und Mitbegründer der Discount-Kette ALDI Theo Albrecht ist vergangenen Samstag im Alter von 88 Jahren in Essen verstorben, wie Medien berichten. Er war mit Cäcilia „Cilly“ Albrecht verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, Theo junior und Berthold. Sein Vermögen schätzte Forbes auf rund 16,7 Milliarden US-Dollar. Damit belegte Theo Albrecht Platz 31 unter den reichsten Menschen der Welt. Das Manager Magazin listete Theo Albrecht im Jahre 2009 auf Platz 2 der reichsten Deutschen hinter seinem Bruder Karl.
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Fall “Emmely” – Wie viel Vertrauen sind 1,30 Euro wert?
Nachdem das Bundesarbeitsgericht heute im Fall “Emmely” die fristlose Kündigung der Kassiererin aufgehoben hat, wissen wir zwei Dinge:
1. Wer 30 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist und einmalig 1,30 Euro klaut, braucht keine Kündigung zu fürchten und
2. Vertrauen und Vertrauensverlust dürfen gegeneinander aufgerechnet werden.
Das Urteil wirft Fragen auf. So liessen die Richter im Unklaren, wie Vertrauen zu bemessen ist. Eine Grundlage dafür zu definieren, ist objektiv auch kaum möglich, denn Vertrauen ist eine subjektive Emotion, die jeder Mensch anders fühlt, genauso wie der Fall “Emmely” umstritten und letztlich beim Bundesarbeitsgericht gelandet ist. Man kann sagen, dass die Kassiererin heute juristisches Glück hatte. Wäre ich langjähriger Kunde und eine Kassiererin würde sich verrechnen und dies auch noch abstreiten, dann hätte sie unabhängig vom Geldbetrag mein Vertrauen ihr gegenüber und gegenüber dem Supermarkt verspielt. Und wenn ein Kunde geht, nimmt er zehn weitere mit.
Zudem erklärte der Zweite Senat, der Arbeitgeberin sei ein nur geringer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Von einem diesbezüglichen Gutachten ist nichts bekannt. So darf vermutet werden, dass primär gar kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, denn die 1,30 Euro hätte die Arbeitgeberin sowieso an die Kunden auszahlen müssen. Ob sich die Eigentümer der Pfandbons später noch gemeldet haben, ist jedoch ebenfalls nicht bekannt. Die Höhe eines wirtschaftlichen Folgeschadens für die Arbeitgeberin aus dem Vertrauensverlust der Kunden, nachdem der Fall öffentlich wurde, lässt sich schwer ermitteln. Aufgrund der Medienwirksamkeit unterstelle ich aber, dass sich dieser Schaden auf mehr als 1,30 Euro beläuft, was Kündigung und ihre Aufhebung in einem völlig anderen Licht erscheinen lässt.
Wer mit Geld oder Waren anderer Leute arbeitet, muss zu einhundert Prozent zuverlässig sein, sonst müssten wir morgen alle unser Erspartes von Banken und Sparkassen abziehen und dürften nie mehr unser Auto in eine Werkstatt geben. Und betrachtet man die möglichen Auswirkungen von “1,30 Euro darf jeder mal”, dann hat das Bundesarbeitsgericht heute Wirtschaft und Gesellschaft keinen guten Dienst erwiesen, auch wenn dieser einzelne “Bagatell”-Betrag in der Buchhaltung der Arbeitgeberin kaum auffallen dürfte. Wie viel Vertrauens jemand einem anderen entgegenbringt, ist eine persönliche Ermessensfrage, die nicht auf juristischer Ebene geklärt werden kann.
Fall “Emmely” – Kündigung aufgehoben
Im Fall “Emmely” hat das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung heute aufgehoben. Der Kassiererin wird seitens ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, der Kaiser’s Tengelmann GmbH vorgeworfen, zwei von Kunden liegen gelassene Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst zu haben, was später durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt wurde. Aufgrund des Vergehens sah die Arbeitgeberin das Vertrauensverhältnis zerstört und kündigte. Nach Ansicht des Zweiten Senats konnte jedoch das nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit aufgebaute Vertrauen nicht vollständig aufgezehrt sein, auch wenn die Tat eine “erhebliche Pflichtverletzung” darstellt. Zudem handelt es sich um eine “vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung” der Arbeitgeberin. Eine Abmahnung hätte demnach ausgereicht.
Sinnfrei – Kaufhof zensiert Computerspiele ab 18 Jahre
Und es wird sich dadurch nichts ändern. Auf dem ersten Blick scheint die Kaufhof-Aktion, nicht jugendfreie Computerspiele und Filme aus den Regalen zu verbannen, vielleicht heroisch. Aber wen juckt’s? Niemanden! Grössere Umsatzeinbussen dürfte Kaufhof nicht hinnehmen müssen, denn die Spiele und Filme gibt’s bei Mitbewerbern gegenüber oder im Internet oftmals billiger. Zudem war das Sortiment bei Kaufhof diesbezüglich schon länger eher spartanisch. Vermutlich nutzte man nur die Gunst der Stunde um massenwirksam seine Regale aufzuräumen.
Tengelmann: Fristlose Kündigung für 1,30 Euro angemessen?
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in zweiter Instanz die fristlose Kündigung der langjährigen Kassiererin Barbara E. durch die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann AG bestätigt. (Hamburger Abendblatt) Die Kassiererin soll nachweislich zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben. Gemäss Urteil (Az.: 7 Sa 2017/08) müsse eine Kassiererin “unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit” zeigen. Eine Entscheidung, die gerade bei Gewerkschaften bundesweit Entsetzen hervorruft.
Ich sag’s mal so:
Wenn ich als Kunde feststelle, dass eine Kassiererin sich verrechnet oder – wie mir schon passiert – eine Verkaufsstelle den Betrag für einen Einkauf doppelt von meinem Konto abbucht, dann ist die Geschäftsbeziehung beendet. Wenn in Sachen Geld das Vertrauen nicht mehr da ist, muss man sich halt trennen.
Juwelier Wempe lanciert "Meisterwerke der Uhrmacherkunst", Band 6
Im September veröffentlichte Juwelier Wempe den nunmehr sechsten Band der Reihe “Meisterwerke der Uhrmacherkunst”. Jährlich werden in diesen äusserst begehrten Sammelbänden spezielle Komplikationen, deren Funktion und historische Entwicklung anhand ausgesuchter Modelle feiner mechanischer Uhren den Liebhabern präsentiert. Der sechste Band beschäftigt sich mit dem Thema GMT (Greenwich Mean Time) bzw. militärisch UTC (universal time coordinated).
Vorgestellt werden u.a. neue Modelle und auch Klassiker mit GMT-Funktion der Marken:
Audemars Piguet,
Breguet,
Breitling,
Glashütte Original,
IWC,
Jaeger LeCoultre,
Lange&Söhne,
Omega,
Panarai,
Patek Philippe,
Rolex,
Vacheron Constantin.
Die exklusiv gebundenen Büchlein sind ausschließlich bei Wempe erhältlich. Dass die Bände 1 bis 5 längst vergriffen sind, bestätigt nicht nur das technische Interesse der Uhrenliebhaber, sondern zeigt auch das wohl einzigartige Know-How des Hauses Wempe.