Gesetzliche Grundlagen Sondertilgung bei Baufinanzierung
Grundsätzlich sind Kreditinstitute nicht verpflichtet einen Kredit, der durch Grundpfandrechte besichert ist, vor Ablauf der Zinsbindung zurückzunehmen. In der Regel tun sie es jedoch gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Der Gesetzgeber verklangt dies nur bei begründeten Einzelfällen. Ist die Zinsbindung grösser als 10 Jahre, so kann der Kredit nach Ablauf dieser Frist auch ohne Vorfälligkeit zurückgezahlt werden. Des Weiteren besteht seit kurzem auch die Möglichkeit im Darlehensvertrag Sondertilgungen unter bestimmten Bedingungen zu vereinbaren.
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