Schuldner sind oft Opfer von Geschäftemachern. Was der Verbraucher über Gläubiger und Schulden grundsätzlich wissen sollte:
- Forderungen verjähren.
- Klagen oder Beantragungen von Mahnbescheiden, Schuldanerkenntnis, Abschlagszahlungen, Zinszahlungen, Sicherheitsleistungen, Stundungsgesuch unterbrechen die Verjährung.
- Eine Verjährung wird durch blosse Mahnungen nicht unterbrochen.
- Einkommen unter dem Existenzminimum sind nicht pfändbar.
- Zuerst sollten die Gläubiger befriedigt werden, welche die Grundbedürfnisse sichern (Wohnung, Energieversorgung).
- Lassen Sie sich als Schuldner nicht durch die „lautesten Schreihälse“ irritieren.
- Bevor ein Gläubiger leer ausgeht, akzeptiert er eher einen Vergleich mit geringer Rückzahlung (15 Prozent der Haupt- und Nebenforderungen).
- Verhandeln – oder besser: schachern, wie auf einem Basar – hilft ungemein.
- Mit der Drohung Insolvenz zu beantragen, kriegen Schuldner jeden Gläubiger an den Verhandlungstisch.
- Schuldner, die in der Vergangenheit durch Tilgung kleinerer Beträge bewiesen, dass sie zahlungswillig sind, können auf die Gunst der Gläubiger hoffen.
- Sämtliche Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger bedürfen der Schriftform.
- Seriöse Schuldnerberatungen sind kostenlos (Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kreisen, Verbraucherzentralen oder Arbeitgebern).
- Beratungsstellen, die Geld verlangen (Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungsgebühren) sind unseriös.
Schuldner können vor einer Schuldnerberatung ihr Vermögen und Einkommen sowie ihre Verbindlichkeiten und Schulden auflisten. Das gewährt Überblick und zeigt Lösungsansätze. Ausserdem: Eine bekannte Gefahr verliert ihren Schrecken.
Keine Rechtsberatung! Keine Gewähr!