Banken und Sparkassen haften für falsche Beratung. Aber die muss der Verbraucher erst einmal nachweisen. Eine schriftliche Dokumentation des Beratungsgespräches von beiden Parteien unterschrieben hilft, nach Vermögensverlusten eine falsche Beratung zu belegen. Bei Forium.de kann dafür ein Anlageprotokoll kostenlos angefordert werden.
Banken: Wie falsche Beratung nachweisen?
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