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GEZ 2013: Umwandlung in neue Haushaltsgebühr beschlossen







by Frank Kerkau on Dezember 20, 2011

GEZ 2013: Neue Rundfunkgebühr kommt. Schleswig-Holstein macht Weg frei. Haushaltsabgabe entlastet Wirtschaft. Verfassungsrechtler zweifeln.

Die Umwandlung der GEZ-Gebühr in eine Haushaltsabgabe ab 01. Januar 2013 ist beschlossene Sache. Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein den Weg frei gemacht und dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt, wie golem.de berichtet.

Vorfreude in Politik und Wirtschaft

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) spricht von einem

“Meilenstein für unsere Medienordnung, der uns einmal mehr zum Vorreiter in ganz Europa macht und dessen technologieneutraler Ansatz Vorbildfunktion für zahlreiche andere Staaten haben dürfte.”

Laut NDR-Intendant Lutz Marmor sei die Neuregelung

“leicht verständlich, einfach und gerecht. Sie macht es möglich, dass der monatliche Beitrag bis mindestens 2014 konstant bleibt.”

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) freut sich über mehr “Gebührengerechtigkeit”, denn das Beitragvolumen der Wirtschaft sinke von derzeit 9,5 auf künftig 7,4 Prozent, teilt das Bundesland auf seiner Webseite mit. Dreiviertel aller Betriebsstätten würden dann nur fast 6 Euro im Monat bezahlen. Gerade einmal 13 Prozent müssten mit der vollen Gebühr von knapp 18 Euro leben.

Neue Haushaltsabgabe ist verfassungsrechtlich bedenklich

Verfassungsrechtler sehen die neue TV-Steuer allerdings kritisch, denn die Bürger können sich erstens nicht gegen die autoritär verordnete Zwangsabgabe wehren. Die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten quasi eine Monopolstellung.

Zweitens haben besserverdienende Großfamilien, bei denen von Oma und Opa bis Enkel alle Mitglieder unter einem Dach wohnen, durch die Gebührenaufteilung pro Kopf erhebliche finanzielle Vorteile, während die alleinerziehende Mutter in ihrer zugeteilten 20-Quadratmeter-Wohnung künftig die per Gesetz auf fast 20 Euro großzügig aufgerundete Haushaltspauschale allein bezahlen muss.

Drittens spielt es künftig keine Rolle mehr, ob der öffentlich-rechtliche TV- und Radio-Kunde überhaupt Fernseher und Rundfunkgerät besitzt. Zahlen muss er trotzdem.

Viertens wird die letzte Wahlmöglichkeit zwischen Radio, PC oder Fernseher aufgehoben und dem Bürger pauschal unterstellt, ein Empfangsgerät der teuersten Kategorie zu betreiben.

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