Springer

Manhattan-Projekt - Erster Atombombentest 1945 - Codename

Der Axel-Springer-Verlag und seine Gefährten diktieren der Bundesregierung den Bauplan einer Massenvernichtungswaffe – dem neuen Leistungschutzrecht, das Demokratie und Informationsfreiheit bedroht.

Eine ganz kleine Gruppe von Presseverlegern hat sich um den Axel-Springer-Verlag versammelt. Sie fühlen sich bei der Aufteilung des Internets benachteiligt. Andere Branchen wie die Musikindustrie seien bereits für den Kreuzzug gegen Raubkopierer aufgestellt und hochgerüstet, behaupten sie. Nur Printmedien könnten sich nicht gegen vermeintlich böse Suchmaschinen erwehren, die angeführt durch Google ihre Presseerzeugnisse im Internet unehrlich ausbeuteten. Daher müssten auch die Printverlage aufrüsten für ihren Kampf gegen mutmaßlich kriminelle Aggregatoren.

Die Bundesregierung solle gemeinsam mit den Zeitungsmachern für deren Kampf gegen das “Internet-Böse” eine Wunderwaffe entwickeln – das neue Leistungsschutzrecht. Diese Massenvernichtungswaffe in den Händen eines so aggressiv und rücksichtslos nach Gewinn strebenden und politisch umstrittenen Verlages wie der Axel Springer AG stellt eine ernste Bedrohung für Demokratie und das freie Internet dar.

Denn das Leistungsschutzrecht könnten die Presseverleger nicht nur gegen Raubkopierer einsetzen sondern auch gegen jede einzelne Webseite, die aus einer Zeitung, einer Zeitschrift, einer Agenturmeldung, einem Buch oder einem Nachrichtenportal zitiert oder auch nur zufällig dieselbe Buchstabenreihenfolge abdruckt, wie sie gerade irgendwo in einer Schlagzeile verwendet wird.

Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel formulierte das am 04. März 2012 in ihrem Pflichtenheft so:

“Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.”

und weiter

“Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten.”

und noch

“Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.”

Wer künftig also beispielsweise eine Bild-Lüge zitiert und daneben Werbung einblendet, wird vermutlich durch das Inkassobüro der aggressiven Presse-Verleger verfolgt, was eine demokratische Diskussion unmöglich macht.

Die Beweislast wird umgekehrt und soll dabei in Zukunft bei den präventiv Verdächtigten und bei den Urhebern liegen. Dies bedeutet im Klartext, dass grundsätzlich für jede auf den Webseiten von Zeitungen und Zeitschriften abgedruckte Formulierung, jedes Foto und jedes Video das Verwertungs- und Nutzungsrecht den Presseverlegern kraft Gesetz zufällt und der Urheber seine Ansprüche einklagen muss.

Weil aber kein kleiner Webmaster, kein Blogger und kein Amateurfilmer sich mit einem milliardenschweren Konzern um Urheberrecht, Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht streiten wird, müssen Springer und seine Gefährten nicht mit einer ernsthaften Gegenwehr rechnen.

Dass auch die Urheber “angemessen” finanziell beteiligt werden sollen, treibt einem vor Rührung Tränen in die Augen. Wer nämlich fremde Videos mit Quellenangaben “YouTube” oder “Internet” versieht, in sein Nachrichtenportal kopiert und so kleine Hobby-Filmer um ihre wohlverdienten Werbeeinnahmen prellt, kümmert sich nicht plötzlich um die Schöpfer der verwerteten Werke.

Der Einsatz des Leistungsschutzrechts hätte daher dramatische Folgen für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Nicht nur § 5 des Grundgesetzes würde ausgehebelt. Ebenso wäre der freie Austausch von politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Informationen bedroht.

Im schlimmsten Fall müsste Google alle Presseerzeugnisse aus Google News und seinem Index löschen. Sollte sich die Suchmaschine aber der kleinen Interessengemeinschaft unterwerfen, dann würden alle Webseiten mit Zitaten aus Presseerzeugnissen über Nacht gegen die Richtlinien für Webmaster verstoßen und müsste ihrerseits durch Google gesperrt werden. Dies wäre dann das Ende des Internets.

Das neue Leistungsschutzrecht verleiht den Presseverlegern eine furchteinflößende Macht, die schon in den Händen eines Einzelnen eine erhebliche Bedrohung für die Freiheit darstellt. Nicht auszudenken, wenn sich eine aggressive Gruppe dieser Waffe bedient.

Foto: Jack W. Aeby / public domain


Dieser Artikel ist Teil 46 von 46 der Serie Medienkritik

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