„Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen
1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet,…“
Nun drängt sich sofort die Frage auf:
Wer ist wohl mit „andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen“ gemeint und welche Rechtsvorschriften erlauben diesen die Erhebung und Verwendung meiner Steuer-ID zu welchem Zwecke?
Also kurz: Welches Hintertürchen hat sich unsere Bundesregierung da wofür offengehalten?
Nun, die Geschichte wird es lehren. Auf jeden Fall scheint das Scheunentor auf dem Weg zur totalen Überwachung weit offen und der Gesetzgeber braucht nur noch hindurch zu gehen.